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Breiholdt & Voscherau - Rechtsanwälte

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Der Schwerpunkt der maklerrechtlichen Beratung liegt in der Beantwortung der Frage, ob ein Provisionsanspruch entstanden ist oder nicht.

Für den Makler oder auch den Maklerkunden ist die gerichtliche Entscheidung darüber, ob ein Maklerlohnanspruch entstanden ist, in aller Regel mit einem hohen Prozesskostenrisiko verbunden, da es in der Mehrzahl aller Provisionstreitigkeiten nicht um die Höhe der Provision geht, sondern um die Frage, ob überhaupt ein Maklerprovisionsanspruch begründet worden ist. Kommt das Gericht zu der Bejahung eines Maklerlohnanspruchs ergibt sich damit für den Maklerkunden nicht nur die Verpflichtung, die in vielen Fällen nicht unerhebliche Provision nebst Zinsen zahlen zu müssen, sondern auch die weitere Verpflichtung, alle Prozesskosten, d.h. die Anwalts- und Gerichtskosten, zu zahlen. Das Risiko bei Maklerrechtsstreitigkeiten ist nicht unerheblich, da es sich bei dem Maklerrecht ganz überwiegend um so genannte "case-law" handelt. Die gesetzlichen Grundlagen beschränken sich auf die §§ 652 ff. BGB und bilden für die Kompliziertheit des Maklerrechts lediglich eine Prüfungsgrundlage.

So gilt es bei der Frage, ob ein Provisionsanspruch entstanden ist, folgende Prüfungsfolge einzuhalten:

   a) Ist der Maklervertrag zustande gekommen?
   b) Hat der Makler nachweisende und/oder
        vermittelnde Tätigkeiten erbracht?
   c) Ist diese Tätigkeit (mit-)ursächlich für
   d) den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages geworden?

Weitere rechtliche Probleme können sich auch daraus ergeben, dass der Kunde dem Makler wegen eines angeblich treuwidrigen Verhaltens Vorhaltungen macht und behauptet, dass die Provision verwirkt sei. Dieser Prüfungsfolge kann nur unter Berücksichtigung der umfangreichen Maklerrechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs Genüge getan werden. Die aktuelle Rechtsprechung ist bei der Prozessführung, aber auch bei der Beratung in Maklerfragen deshalb von besonderer Bedeutung.

Unsere umfangreiche Seminartätigkeit, insbesondere im Rahmen der Beratung des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), sowie zahlreiche Veröffentlichungen in der FAZ, Hamburger Abendblatt, in Verbands- und Fachzeitschriften, verlangen eine ständige Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung zum Maklerrecht. Angeboten wird die Beratung und Prozeßführung bei Provisionsstreitigkeiten, die Überarbeitung von Maklerformularen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Durchführung von Firmenseminaren.



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