Ein Rechtsgebiet, mit dem sich der Immobilien-Rechtsanwalt immer wieder konfrontiert sieht, ist das Insolvenzrecht. Angesichts der anwachsenden Zahl von Insolvenzen, insbesondere in der Baubranche ist dies ein Feld, welches im Rahmen einer ganzheitlichen Mandatsbetreuung unentbehrlich ist.
Auch im Zusammenhang mit mietrechtlichen Mandaten wird die Durchsetzung von Forderungen gegen insolvente Mieter regelmäßig erforderlich. Geht ein Schuldner insolvent, übernehmen wir die Beratung und Vertretung des Gläubigers, um seine Forderungen in dem laufenden Insolvenzverfahren möglichst weitgehend zu realisieren. Unter anderem ist es Aufgabe unserer Kanzlei, möglichst frühzeitig im Vorfeld der Stellung des Insolvenzantrages, Verhandlungen mit dem Schuldner einzuleiten. Sofern eine Einigung außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht zustande kommt, gilt es nach Verfahrenseröffnung, dem Gläubiger zustehende Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden sowie sodann mit dem Insolvenzverwalter über die Fragen der Anerkennung von Forderungen und der Freigabe von Forderungen und Gegenständen aus der Insolvenzmasse zu verhandeln. Unser Ziel ist es dabei stets, für den Gläubiger die optimale Lösung zu finden. |
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