Ein wesentlicher Bestandteil des Immobilienrechts ist das Grundstücksrecht. Dazu gehören beispielsweise der Ver- und Ankauf von bebauten Grundstücken, von Baugrundstücken, von Baugrundstücken mit Bauverpflichtung, von Wohn- und Teileigentum sowie aber auch der Ver- und Ankauf auf Leibrente. Weiter zählen hierzu auch die so genannten dinglichen Rechte, wie beispielsweise Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Erbbaurechte sowie das dingliche Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Bei der Gestaltung solcher in aller Regel notariell beurkundungspflichtiger Grundstückskaufverträge kann und sollte der Immobilien-Rechtsanwalt dem Mandanten beratend zur Seite stehen. Im Unterschied zu dem Notar ist der Anwalt dabei nicht zur Neutralität verpflichtet, er kann daher die Interessen des Mandanten vollumfänglich berücksichtigen.
Auch aus einer Grundstücksveräußerung kann sich eine Vielzahl von rechtlichen Streitpunkten ergeben. Die Vertretung des Veräußerers bzw. des Erwerbers in einem solchen Rechtsstreit gehört dabei zum Aufgabenfeld des Immobilien-Rechtsanwalts. Sach- oder Rechtsmängel an Grundstücken, anfängliche Nichtigkeit oder nachträgliches Erlöschen der vertraglichen Ansprüche sowie Unstimmigkeiten in der vertraglichen Abwicklung sind hierbei typische Tätigkeitsbereiche. Einen weiteren wichtigen Komplex im Grundstücksrecht stellt die Bestellung und Übertragung von Hypotheken bzw. Grundschulden zur Sicherung von zur Finanzierung eines Grundstückserwerbers aufgenommenen Darlehen dar. Rechtliche Schwierigkeiten tauchen insbesondere immer dann auf, wenn Darlehen vorzeitig abgelöst werden, Sicherungsmittel wie Hypotheken oder Grundschulden umbesichert werden sollen bzw. mit einem solchen Sicherungsmittel belastete Grundstücke übertragen werden sollen. Auf dem Verhandlungs- - ggf. aber auch auf streitigem Wege - die Lastenfreistellung zu erwirken, gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben. |
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