1) Vorbeugende Massnahmen
Wer Außenstände vermeiden will, muss stets wachsam sein und schon auf die kleinsten Signale für die bevorstehenden Zahlungsunfähigkeiten des jeweiligen Schuldners reagieren. Signale für bevorstehende Zahlungsunfähigkeiten können sein:
- Ausbleibende oder unpünktlich eingehende Mieten
- Änderung der Zahlungsarten von Einzugsermächtigungen und
Daueraufträgen auf Zahlungen per Überweisungen oder
gar per Scheck oder Barzahlung
- Neue Bankverbindungen
Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten und/oder ausbleibenden Zahlungen sollte sofort mit dem Schuldner Kontakt aufgenommen werden. Der Gläubiger sollte sich umfassend Klarheit darüber verschaffen, ob und ggf. welche Sicherungsmittel für die entstandenen und etwaig zukünftig entstehenden Forderungsausfälle zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig und parallel zu der persönlichen Kontaktaufnahme ist der Schuldner schriftlich abzumahnen und zur unverzüglichen Begleichung der aufgelaufenen Forderungen (ggf. unter Kündigungsandrohung) aufzufordern.
2) Besondere Vollstreckungsmassnahmen
Die Zwangsvollstreckung setzt voraus, dass der Gläubiger zunächst einen Titel, in aller Regel ein Urteil, gegen den jeweiligen Schuldner erwirkt.
Welche Vollstreckungsmaßnahmen dann eingeleitet werden, richtet sich vor allem nach den jeweiligen Erfolgsaussichten. Vollstreckungen über den Gerichtsvollzieher verlaufen erfahrungsgemäß, insbesondere bei notorischen Schuldnern, erfolglos. Wesentlich effektiver gestaltet sich in der Regel die so genannte Forderungspfändung, beispielsweise in das Arbeitseinkommen des Schuldners, oder auch der Zugriff auf seine Konten und/oder in sein Immobiliarvermögen.
Vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sollten daher die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners überprüft werden. Alle Informationen zur Vermögenslage des Schuldners sind dabei für uns von größtem Interesse wie beispielsweise:
. aktuelle Bankverbindungen
. Grundbesitz
. Fahrzeuge
. Ausgeübter Beruf - Arbeitgeber und Arbeitsstelle
. Frühere Geschäftstätigkeiten
. Sonstige Erwerbsquellen
. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
. Bei Geschäftsbeteiligungen: Rechtsform der Unternehmen, Sitz
. Steuererstattungsansprüche
. Renten
Oftmals ergeben sich schon aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen Hinweise auf entsprechende Informationen, wie u.a. aus Kontoauszügen, Mietverträgen oder auch aus dem Handelsregister.
Außerhalb dessen kommen jedoch auch weitere Informationsquellen in Betracht, wie die Einschaltung einer Detektei. Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt wahrnehmen, wenn Ihnen keine Erfolg versprechenden Informationen vorliegen. Die Kosten für eine entsprechende Recherche belaufen sich je nach Einzelfall auf zwischen 70 und 80 Euro.
Sprechen Sie uns bzw. unsere Mitarbeiter hierzu gerne an. Wir werden das jeweils Erforderliche in Absprache mit Ihnen umgehend veranlassen.
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